Die jagdliche Ausbildung des Kleinen Münsterländer

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Die jagdliche Ausbildung des Kleinen Münsterländer 2021-08-11T15:50:15+02:00

Achtung: Am 25.06.2021 hat der Bundesrat die neue Tierschutz-Hundeverordnung beschlossen:

Darin wird der Gebrauch von Stachelhalsbändern bei der Abrichtung von Hunden untersagt.

Die jagdliche Ausbildung des Kleinen Münsterländer

Bereits im Welpenalter ist es wichtig, die vererbten jagdlichen Anlagen des Junghundes frühzeitig zu wecken. Eine Teilnahme an unserem Welpen-Spieltag kann wesentlich dazu beitragen, um das Sozialverhalten der jungen Hunde gezielt zu beeinflussen und ihre jagdliche Veranlagung spielerisch zu fördern.

Bei der jagdlichen Ausbildung unterstützen wir die Führerinnen und Führer unserer Kleinen Münsterländer und bieten ihnen die Teilnahme an unseren Hundeführer-Lehrgängen an, damit die Hunde für die Anforderungen der Zuchtprüfungen bestmöglich vorbereitet sind. Die Bewertung von Anlagen und Leistungen der Hunde gibt uns als Zuchtverband wertvolle Informationen zur Steuerung der Qualität unserer Zucht, um auch zukünftig den Kleinen Münsterländer als vielseitigen und leistungsstarken Jagdgebrauchshund zu erhalten.

Der nächste Schritt ist die Vorbereitung auf die Verbandsjugendprüfung (VJP). Die VJP ist eine Zuchtprüfung, zu der die vererbten jagdlichen Anlagen des Junghundes soweit geweckt sein sollten, um Nasengebrauch, Spurwille, Suche, Vorstehen und Führigkeit objektiv beurteilen zu können.

Bei der Herbstzuchtprüfung (HZP) steht die weitere Entwicklung der jagdlichen Anlagen und Leistung des Hundes im Hinblick auf seine Verwendung zur Jagd im Vordergrund. Neben den Prüfungsfächern der VJP werden auf der HZP zusätzlich die Fächer Wasserarbeit und Apportieren bewertet.

Die Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) ist eine Leistungsprüfung, sie wird auch Meisterprüfung genannt. Zur Prüfung gehören Leistungsnachweise in allen Fächern: Suche, Vorstehen, Buschieren, Stöbern, Schweißarbeit, Verlorenbringen von Haar- und Federwild auf einer Schleppe, Stöberarbeit und Wasserarbeit. Besonderer Wert wird in allen Fächern auf den exakten Gehorsam gelegt.

Anerkennung der jagdlichen Brauchbarkeit von Jagdhunden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern:
Gesetzlich ist vorgegeben, daß zu jeder Jagd ein Jagdhund mit anerkannter Brauchbarkeit geführt werden muß. Hierzu haben die Jagdbehörden der Landes-Jagdverbände eigene Brauchbarkeits- Prüfungsordnungen (BPO) mit unterschiedlichen Bestimmungen erlassen.

1.)

Als jagdlich brauchbar gelten in Hamburg, Schleswig-Holstein u. Mecklenburg –Vorpommern alle Jagdhunde, die eine VGP oder VPS  (im Fach Schweiß mit Übernachtfährte!) erfolgreich absolviert haben.

2.)

Weiterhin als jagdlich brauchbar gilt, wenn der Jagdhund nach bestandener HZP  folgende Zusatzfächer absolviert:  Schweißarbeit (Übernachtfährte), Gehorsam, Freiverlorensuche und Bringen von Federwild.

Jagdhunde mit bestandener HZP + Gehorsam:

Da die Brauchbarkeitsordnungen (BPO) unserer drei Bundesländer zusätzliche Gehorsamsfächer enthalten, die in der regulären HZP nicht geprüft werden (Gehorsam, Verhalten auf dem Stand, Leinenführigkeit), werden diese Fächer im Anschluß an unsere HZP geprüft.

Hamburg:
Zur Anerkennung der Brauchbarkeit müssen die Zusatzfächer (Absatz 2) absolviert werden. Auskünfte zur Schweißprüfung erteilt Ihnen der Landesjagdverband Hamburg.

Schleswig-Holstein:
Die Brauchbarkeit wird anerkannt zur Nachsuche auf Niederwild (Stufe 1 der BPO), ausgenommen Rehwild. Für die Brauchbarkeit zur Nachsuche auf Schalenwild (Stufe 2) ist eine Schweißprüfung (400 m. Übernachtfährte) erforderlich. Auskünfte zur Schweißprüfung erhalten Sie beim Obmann für das Prüfungs-wesen unserer Landesgruppe.

Mecklenburg-Vorpommern:
Die Brauchbarkeit wird anerkannt zur Such-, Drück- und Treibjagd, (Stufe A der BPO),  ausgenommen Schalenwild und für die Wasserarbeit (Stufe B). Für die Brauchbarkeit zur Nachsuche auf Schalenwild (Stufe C) ist eine Schweißprüfung (600 m. Übernachtfährte) erforderlich. Auskünfte zur Schweißprüfung erteilt Ihnen der zuständige Kreisjagdverband der Landesjägerschaft M-V.

Im Hinblick auf einen späteren Einsatz Ihres KlM zur Zucht empfehlen wir Ihnen, die Anerkennung Ihres Hundes zur jagdlichen Brauchbarkeit möglichst über eine bestandene VGP oder eine HZP + Gehorsam zu erzielen. Zwar ist es möglich, auf einer Brauchbarkeitsprüfung (BP) in S.-H. oder M-V die gesetzliche Anerkennung zu erhalten. Jedoch ist zu bedenken, daß auf einer BP-Prüfung die Arbeit vor dem Schuß nicht geprüft wird. Folglich kann Ihr KlM den Leistungsnachweis zur Zuchttauglichkeit nicht erfüllen und kann für einen Zuchteinsatz nicht berücksichtigt werden.