Grundsätze der Verbandszucht

Home/Grundsätze der Verbandszucht
Grundsätze der Verbandszucht 2017-03-15T11:14:28+01:00

Die Zucht des Kleinen Münsterländer
Die konsequente jagdliche Leistungszucht des Kleinen Münsterländer wird durch die Zuchtordnung des Verbandes umfassend geregelt. In der Zuchtordnung sind grundlegende Zuchtvoraussetzungen, Zuchtbestimmungen und Zuchtzulassungen niedergelegt.

Der § 1 dieser Ordnung definiert folgendes Zuchtziel:
Die Zucht des Kleinen Münsterländer zielt darauf, dem Jäger einen vielseitigen Jagdgebrauchshund in Feld, Wald und Wasser zur Verfügung zu stellen. Seine jagdlichen Anlagen, sein stabiles Wesen, seine funktionelle Form und robuste Gesundheit sollen ihn zu allen in der Jagdpraxis anfallenden Arbeiten vor und nach dem Schuß befähigen.

Vor dem Zuchteinsatz muß durch eine Röntgenaufnahme nachgewiesen werden, daß der Hund HD- frei ist (HD-A) und nicht an der vererbbaren Hüftgelenksdysplasie HD leidet.
Stumme Hunde und Hunde mit Mängeln in der jagdlichen Leistung, im Wesen, in der Gesundheit oder im Körperbau sind grundsätzlich von der Zucht ausgeschlossen.

Die ausführliche Zuchtordnung können Sie hier einsehen.

Beim Erwerb eines KlM- Welpen erhalten Sie von unseren Verbandszüchtern zwei Dokumente:

  • die grüne Stammtafel des KlM- Verbandes, als Nachweis der Abstammung ihres Welpen,
  • das Gesundheits- Zertifikat, eine Garantie des Verbandes zur Erbgesundheit ihres Welpen.

Die Stammtafel wird den Lebensweg ihres Münsterländer begleiten. Darin werden alle Ergebnisse der Verbandsprüfungen, Zuchtschauen sowie der Nachweis der HD- Untersuchung eingetragen.

Nur die Stammtafeln des KlM- Verbandes werden von den maßgeblichen Dachorganisationen JGHV (Jagdgebrauchshundverband), VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) und FCI (Federation Cynologique International) anerkannt und berechtigen zur Teilnahme an den jagdlichen Prüfungen des JGHV und an den Ausstellungen.

Das Gesundheits- Zertifikat unterstreicht die gewissenhaften zuchtstrategischen Maßnahmen des KlM- Verbandes, um Erbkrankheiten aus seiner Verbandszucht auszuschließen.

Mit diesem Dokument bietet der Verband für jeden KlM aus seiner Verbandszucht dem Besitzer eine finanzielle Beihilfe an, wenn trotz aller züchterischen Sorgfalt bei seinem KlM die Erbkrankheit Hüftgelenksdysplasie HD-mittel (HD-D) und HD-schwer (HD-E) oder Epilepsie diagnostiziert wird.